die grundlegenden Unterschiede zwischen Gesundheitsmanagement, Gesundheitsförderung und Eingliederung
29.04.09 (Gesundheitsmanagement & Gesundheitsförderung)
Das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz nimmt einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Nichtsdestotrotz oder gerade deswegen ist es notwendig, die unterschiedlichen Konzepte, Ansätze & Strategien, die sich der Gesundheit im Unternehmen verschrieben haben, zu differenzieren. Vor allem 3 Handlungsfelder haben sich in Praxis & Theorie herauskristallisiert:
A) das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)
B) die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
C) das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Obwohl alle drei Handlungsfelder vielfältige Schnittmengen und Synergien untereinander aufweisen, liegen doch sehr unterschiedliche Ausgangspunkte & Zielstellungen zu Grunde.

- Das Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein Managementinstrument zur nachhaltigen, konkret bedarfs- und lösungsorientierten Steigerung des personellen und organisationalen Leistungspotentials und umfasst alle Phasen des klassischen Projektmanagements: Zieldefinition, Analysen, Umsetzung und Evaluation.
- Nach der Luxemburger Deklaration (1997): „Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz”
- Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst sekundär & tertiär präventive Maßnahmen & Strategien nach definierter Indikation nach Gesetzeslage für (zur Rehabilitation) betroffene oder von Krankheit bedrohte Mitarbeiter.Im Gegensatz zum BGM & BGF ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine umzusetzende Rechtsvorschrift für Arbeitgeber, die immer stärker in den Fokus des Interesses bei Kündigungsschutzverfahren & moderner Organisationsentwicklung im Kontext der Betrieblichen Gesundheit tritt.
In der folgenden Tabelle sind die Gemeinsamkeiten & Unterschiede dargestellt:


Mit besten Grüßen
Stefan Missal
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In der Praxis treten zunehmend Fehler aufgrund von Unwissenheit vor allem im Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) auf. Wie bereits 2008 / 2009 zu erleben ist, werden die Fehlleistungen durch Medien, Politik & Mitbewerber verstärkt in die Öffentlichkeit gestellt.
Mit uns können Sie konkret vorsorgen. Wir bieten Ihnen mit unserem 2-tägigen Seminar unter Betreuung eines Rechtsanwaltes und eines Managementberaters die Möglichkeit, sich über das Thema, den Stand der Rechtssprechung & über Verfahrenswege konkret und praxisorientiert einen Überblick zu verschaffen.
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